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Mittwoch, Juli 12, 2006 

Stellungnahme der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Uni Erfurt zum Hochschulgesetz

"Die Staatswissenschaftliche Fakultät sieht wesentliche Teile des Entwurfs des ThürHG mit Sorge. Sie hält die angestrebte Zentralisierung von Kompetenzen der akademischen Selbstverwaltung beim Präsidium und dem Hochschulrat für ungeeignet zur Verbesserung der hochschulinternen Entscheidungsprozesse. Sie befürchtet eine Überlastung der Hochschulen, vornehmlich des Präsidiums, durch die Übertragung bisher vom TKM wahrgenommener Aufgaben, wenn hierfür kein Ausgleich durch zusätzliche Mitteln/Stellenzuweisungen gewährt wird. Sie befürchtet eine Entprofessionalisierung der akademischen Arbeit durch die Mitwirkung des überwiegend hochschulfremd besetzten Hochschulrates. Insoweit empfiehlt sie der Hochschulleitung, bei der Stellungnahme gegenüber dem TKM besonders auf die (überwiegend schlechten) Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der jetzt vorgeschlagenen Struktur hinzuweisen und dazu das Erfahrungswissen der ehemaligen Vizepräsidenten Schluchter und Langewiesche zu nutzen. Sie empfiehlt schließlich, im Falle des Inkrafttretens des Entwurfes, in den unten näher angesprochenen Punkten für die Universität Erfurt von der Erprobungsklausel des § 4 ThürHG-E Gebrauch zu machen.

Es wäre wünschenswert, durch eine Neuordnung der Kompetenzen eine Verschlankung und Effektivierung der Entscheidungsprozesse der Hochschule zu erreichen. Das könnte durch eine Zusammenfassung von Kompetenzen von Verwaltungsrat und Senat gelingen, wird durch eine bloße Verlagerung der Kompetenzen des Verwaltungsrates auf das Präsidium und den Hochschulrat aber nicht erreicht. Auch ist die vorgesehene Zusammenführung von Führungsaufgaben bei Präsidium und Hochschulrat nicht anstrebenswert, solange diese nicht in ein funktionsfähiges System von checks and balances mit anderen Organen der Hochschule eingebunden sind. Etwa sind die Mitglieder des Hochschulrates überhaupt keinem anderen Gremium gegenüber verantwortlich, und wird durch die Abschaffung des Erweiterten Senats auch die unmittelbare Verantwortlichkeits- und Legitimationsbeziehung des Präsidenten gegenüber der Professorenschaft gemindert.

Allgemeinen verwaltungswissenschaftlichen Erkenntnissen für die Gestaltung einer modernen Verwaltung entspricht es, Ressort- und Ressourcenverantwortung zusammenzuführen, durch Delegation von Entscheidungsrechten die Verantwortung der nachgeordneten Ebenen zu erhöhen und die Beachtung des Gesamtwohls durch vertragliche Absprachen und geeignete Anreize zu sichern. Die Organisation muß mit einem abgestuften System von Verantwortlichkeiten ausgestattet sein, so dass Strukturentscheidungen für die Einheit insgesamt auf zentraler Ebene, Entscheidungen für die nachgeordnete Ebene auf dieser effektiv gefällt werden können. Die Verteilung der Organkompetenzen – und verantwortlichkeiten sollte dabei entlang der für die Arbeitsfähigkeit erforderlichen Vertrauens- und Kooperationsverhältnisse erfolgen. Etwa sollte die Wahl und Abberufung einer Mitglieder des Dekanats von dem Selbstverwaltungsgremium erfolgen, demgegenüber die vorrangige Vertrauens- und Verantwortungsbeziehung besteht. Im vorliegenden Entwurf sind diese Grundsätze zum Teil grob missachtet. Das begründet eine Reihe von Konfliktlinien und Sollbruchstellen in der Zusammenarbeit der Hochschulgremien, die einer wirksamen Nutzung der eröffneten Autonomie entgegenstehen werden.

Aus diesen Vorzeichen ergeben sich die folgenden Kommentare zum Reformvorschlag:..."

Kompletter Text:

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