Uni-Jena: Studenten bekommt Säumnisgebühr rückerstattet
Alle Studenten zahlen ja bekannterweise Semestergebühren. Wer den Termin verschläft zahlt in Ilmenau 20€ mehr, dass Ganze nennt sich dann Versäumnisgebühr.
In Jena war bis jetzt eine ähnliche Situation vorzufinden, jedoch hat nun ein Student mit Hilfe des Studentenrats geklagt und tatsächlich Recht bekommen.
So liest man folgende E-Mail auf Christians Blog:
"Hallo ihr,
für alle, die in den vergangenen Semestern Säumnisgebühren in Höhe von
25 Euro bezahlen mussten, gibt es eine schöne Nachricht zum
Semesterende: Die Gebühr wurde rechtswidrig erhoben.
Wie mir vom Verwaltungsgericht Gera mitgeteilt wurde (mit Unterstützung
des StuRa konnte ich diese Musterklage führen), hat sich die Uni
verpflichtet, den Betrag zurückzuzahlen. Vorausgegangen war der Hinweis
des Gerichtes, dass es keine Rechtsgrundlage für die Gebühr
(Verwaltungsakt) zu erkennen vermag. Die Uni hatte sich stets geweigert,
einen Gebührenbescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung
auszufertigen. Diese Praxis übt sie, wie auch die anderen Thüringer
Hochschulen, seit längerem.
Nachdem nun festgestellt wurde, dass die Gebührenforderung der
Hochschule in Vergangenheit ohne Rechtsgrundlage ergangen ist, ist die
Uni verpflichtet, das Geld auf Anforderung zurückzuzahlen."
Dies sind ja eine interessante Neuigkeiten. Ich habe zwar schon lange bezahlt, doch frage ich mich ob das Urteil auch für die TU-Ilmenau gültig ist??
Orginalartikel:
[http://web252.merlin.rootbash.de/wordpress/?p=70#more-70]
In Jena war bis jetzt eine ähnliche Situation vorzufinden, jedoch hat nun ein Student mit Hilfe des Studentenrats geklagt und tatsächlich Recht bekommen.
So liest man folgende E-Mail auf Christians Blog:
"Hallo ihr,
für alle, die in den vergangenen Semestern Säumnisgebühren in Höhe von
25 Euro bezahlen mussten, gibt es eine schöne Nachricht zum
Semesterende: Die Gebühr wurde rechtswidrig erhoben.
Wie mir vom Verwaltungsgericht Gera mitgeteilt wurde (mit Unterstützung
des StuRa konnte ich diese Musterklage führen), hat sich die Uni
verpflichtet, den Betrag zurückzuzahlen. Vorausgegangen war der Hinweis
des Gerichtes, dass es keine Rechtsgrundlage für die Gebühr
(Verwaltungsakt) zu erkennen vermag. Die Uni hatte sich stets geweigert,
einen Gebührenbescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung
auszufertigen. Diese Praxis übt sie, wie auch die anderen Thüringer
Hochschulen, seit längerem.
Nachdem nun festgestellt wurde, dass die Gebührenforderung der
Hochschule in Vergangenheit ohne Rechtsgrundlage ergangen ist, ist die
Uni verpflichtet, das Geld auf Anforderung zurückzuzahlen."
Dies sind ja eine interessante Neuigkeiten. Ich habe zwar schon lange bezahlt, doch frage ich mich ob das Urteil auch für die TU-Ilmenau gültig ist??
Orginalartikel:
[http://web252.merlin.rootbash.de/wordpress/?p=70#more-70]
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hallo martin,
nett das du darauf aufmerksam machst, eventuell hat das ja auch für euch rückerstattungen zur folge. der vergleich bezieht sich allerdings nicht auf dei rechtmäßigkeit oder nicht der säumnisgebühr (verwaltungsakt), sondern auf die form in der dieser mitgeteilt wurde, im moment warte ich selbst noch auf eine stellungnahme des rechtsamtes der fsau-jena, danach ist klar wie die beträge erstattet werden oder nicht. ursprünglich fand ich die klage aber nicht so unterstützenswert, da kein dialog mit der uni-leitung gesucht wurde und ich die regel auch kulant fand. in leipzig wird man beispielsweise exmatrikuliert wenn man den termin verpennt und es ist somit ungleich schwerer das wieder rückgängig zu machen.
liebe grüße aus jena
christian
Posted by Anonym | 10:36 PM
Vielen Dank für deinen Hinweis und die zusätzlichen Informationen..
Aussage wurde natürlich sofort korrigiert
Posted by Martin | 11:34 PM